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ZitatGegen einen 48jährigen Wachmann, der in einer Koblenzer Kaserne versehentlich seinen Kollegen erschossen hatte, ist jetzt beim Amtsgericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben worden.
Der Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma soll den tödlichen Schuss ausgelöst haben, als er im Wachraum unsachgemäß mit der Pistole hantierte, so die Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Kugel durchdrang die linke Hand des Schützen und traf den neben ihm sitzenden 34jährigen in den Bauch. Obwohl unverzüglich Hilfe kam, starb das Opfer eine Stunde später an schweren inneren Verletzungen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise darauf, dass die vollautomatische Waffe des 48jährigen einen technischen Defekt hatte. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht dem Mann eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.