Weiterbildungsmassnahmen

  • Hallo, ich brauche einmal fachkundigen Rat:


    Wenn der Arbeitgeber eine interne Weiterbildung für alle Mitarbeiter anordnet, Teilnahme Pflicht ist und dies auch nicht während der Arbeitszeit, sondern an einem ursprünglich freien Tag stattfindet, kann er dann sagen, die Teilnahme wird nicht als Arbeitszeit vergütet?



    Eine spontane Reaktion auf diesen Fall war: Ich kriege das nicht bezahlt? Dann bleibe ich zu Hause, denn es ist mein freier Tag! Und dann könnt ihr mich auch nicht dazu zwingen!


    Kenner, bitte schaut einmal nach! Danke!


    Gruß Chefin

  • Hat dein AG wenigstens einen anderen freien Tag angeboten?
    Ich sollte mich schon sehr irren, wenn dein AG dir für diese Weiterbildung nicht einen Ausgleich gewähren muss.
    Einen anderen freien Tag, oder halt in Form vom Geld für den geleisteten Aufwand, sprich deine Stunden.


    Frag mal deinen BR, meiner ist leider gerade telefonisch nicht zu erreichen, sonst hätte ich das für dich erledigt.

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  • Hallo,


    da der Arbeitgeber nicht über die Freizeit des Arbeitnehmers bestimmen darf, ist eine angeordnete Weiterbildungsmaßnahme genauso wie ein Dienst zu betrachten.


    Daraus folgt, dass - falls rechtzeitig angekündigt - der Arbeitnehmer zur Weiterbildung kommen muss und diese dann auch wie Arbeitszeit vergütet wird.


    (Hat unser BR schon mal unter Einbeziehung der Gewerkschaft und eines Anwalts generell geklärt, da der Arbeitgeber auch schon mal auf die Idee kam, eine geforderte Weiterbildung nicht bezahlen zu wollen. Im BGB gibts auch einen Paragraphen dazu.... Tenor: Wer die Musik bestellt, bezahlt auch......)


    Hoffe, das war jetzt hilfreich......

  • ..also einen Betriebsrat haben wir leider nicht. Schade auch.


    Ansonsten ist die allgemeine Auffassung genau so wie ihr sie beschrieben habt.


    Die Massnahme ist rechtzeitig angekündigt worden, jedoch blieben die Leute über die Bezahlung / nicht Bezahlung erst mal im Unklaren. Jetzt, da sie es wissen, wollen sie nicht teilnehmen. Es handelt sich auch um nicht unbeachtliche 8 Stunden Umfang.


    Einen Ersatz für den freien Tag? Ich glaube nicht, dass daran gedacht wurde.


    Argument war: Ihr kriegt eine freiwillige Zulage, das wird damit verrechnet (..wahrscheinlich in Zukunft alles andere auch)


    Frage ist nur: Kann man eine unbezahlte Weiterbildung dann als freiwillige Veranstaltung sehen und muss dann auch nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn man ihr fernbleibt?


    Gruß Chefin

  • ..... wer unbezahlte Arbeit anordnen könnte, wäre ja fein raus - früher nannte man diese Leute Sklavenhalter (Scherz)


    Mal im Ernst: Wir arbeiten auf Grundlage eines Arbeitsvertrages. Die Hauptpflichten eines jeden Arbeitsvertrages nach dem deutschen Arbeitsrecht sind für den Arbeitnehmer die Arbeitspflicht und für den Arbeitgeber die Pflicht zur Entlohnung. Das bedeutet logischerweise, dass der Arbeitgeber, der die Arbeit oder eben die Weiterbildung anordnet, auch dafür bezahlen muss.


    Bietet er eine Weiterbildung auf freiwilliger Basis an, dann sagt schon das Wort freiwillig, dass aus einem Nichtbesuch keine Konsequenzen drohen dürfen.......


    ..... der Druck auf einen einzelnen Arbeitnehmer ist bekanntermaßen aber erheblich, falls kein BR (oder vielleicht die Gewerkschaft) im Ernstfall zur Seite stehen..... ist leider so.

  • Um dem Arbeitgeber eine extra Freude zu machen, sollte auch der Fahrkostenersatz nicht unerwähnt bleiben... :cool:


    :grin:

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