Hab hier noch was gefunden unglaublich aber wahr:
Dreitagebart vor Gericht
Arbeitnehmer klagt gegen Abmahnung wegen "schlechter Rasur"
Bart oder nicht Bart - das ist hier die Frage.; Bild: WDR
Das Dortmunder Arbeitsgericht musste am Mittwoch (27.6.01) einen haarigen Konflikt l??sen: Wegen seines Dreitagebarts war der 32-j?¤hrige Thomas Kropp von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Die BSG Bahn Schutz & Service GmbH begr??ndete die Abmahnung mit seinem angeblich ungepflegten ??u??eren. Der Bart muss ab, forderte Kropps Vorgesetzter Klaus Nalbach . F??r Kropp ein klarer Versto?? gegen seine Pers??nlichkeitsrechte: "Niemand kann mich zwingen, dass ich mir keinen Bart wachsen lasse." Vor Gericht einigten sich heute beide Parteien auf einen Vergleich - die Abmahnung wird mitsamt Gegendarstellung aus der Personalakte gestrichen.
Abmahnung wegen Dreitagebart
Wann ist ein Bart ungepflegt? (NRW am Abend, 27.06.01)
27-J?¤hriger erhielt die K??ndigung
Dieser "haarige" Konflikt ist damit zun?¤chst einmal vom Tisch. Das r?¤umte der Vorsitzende Richter Gerhard Stiens ein. Wie sich Arbeitgeber und -nehmer der BSG in Zukunft einigen w??rden, k??nne er nat??rlich nicht sagen.
Der Streit um des Wachmanns Bart kann aber auch ganz anders ausgehen: Kropps Kollege Jochen Jordann wurde wegen der unerw??nschten Stoppeln gek??ndigt. "Dabei kann ich mich wegen einer Allergie nur jeden zweiten Tag rasieren", klagt der 27-J?¤hrige. Nun will auch er gerichtlich gegen die K??ndigung seines Arbeitsverh?¤ltnisses vorgehen.