Abmahnung wegen "schlechter Rasur"

  • Hab hier noch was gefunden unglaublich aber wahr:


    Dreitagebart vor Gericht
    Arbeitnehmer klagt gegen Abmahnung wegen "schlechter Rasur"


    Bart oder nicht Bart - das ist hier die Frage.; Bild: WDR


    Das Dortmunder Arbeitsgericht musste am Mittwoch (27.6.01) einen haarigen Konflikt l??sen: Wegen seines Dreitagebarts war der 32-j?¤hrige Thomas Kropp von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Die BSG Bahn Schutz & Service GmbH begr??ndete die Abmahnung mit seinem angeblich ungepflegten ??u??eren. Der Bart muss ab, forderte Kropps Vorgesetzter Klaus Nalbach . F??r Kropp ein klarer Versto?? gegen seine Pers??nlichkeitsrechte: "Niemand kann mich zwingen, dass ich mir keinen Bart wachsen lasse." Vor Gericht einigten sich heute beide Parteien auf einen Vergleich - die Abmahnung wird mitsamt Gegendarstellung aus der Personalakte gestrichen.
    Abmahnung wegen Dreitagebart
    Wann ist ein Bart ungepflegt? (NRW am Abend, 27.06.01)
    27-J?¤hriger erhielt die K??ndigung


    Dieser "haarige" Konflikt ist damit zun?¤chst einmal vom Tisch. Das r?¤umte der Vorsitzende Richter Gerhard Stiens ein. Wie sich Arbeitgeber und -nehmer der BSG in Zukunft einigen w??rden, k??nne er nat??rlich nicht sagen.
    Der Streit um des Wachmanns Bart kann aber auch ganz anders ausgehen: Kropps Kollege Jochen Jordann wurde wegen der unerw??nschten Stoppeln gek??ndigt. "Dabei kann ich mich wegen einer Allergie nur jeden zweiten Tag rasieren", klagt der 27-J?¤hrige. Nun will auch er gerichtlich gegen die K??ndigung seines Arbeitsverh?¤ltnisses vorgehen.

  • [quote author=drago link=topic=2254.msg14464#msg14464 date=1169485442]
    Meinst Du nicht das das nicht schon ein wenig lange her ist?
    [/quote]


    Du wirst Lachen, K. Nalbach ist mittlerweile Niederlassungsleiter der Niederlassung Frankfurt/Main und dort hat er vor nicht einmal 2 Jahren das selbe versucht.
    Der Richter hat ihn ziemlich Ausgelacht (auch gegen diese Abmahnung wurde geklagt) weil er selber Sogar nen Vollbart hat und dieser sieht auch alles andere als gepflegt aus :grin:

  • ein kollege ist auch haarscharf an einer K??ndigung vorbei und hat daher "nur" eine Abmahnung kassiert, weil er es doch tats?¤chlich gewagt hat sich eine Pizza zu bestellen vom Kundenapparat aus. Er h?¤tte das Handy nehmen k??nnen. Ist auch so eine sache. H?¤tte er mit dem Handy am Ohr erwischt worden, h?¤tte es ??rger gegeben wegen Arbeitszeitdiebstahl. :wallbash: :wallbash: :wallbash: :wallbash: :wallbash:


    F??r ein Grundrecht eine Abmahnung bekommen. Naja es gibt Menschen und es gibt Gegenst?¤nde........... :respekt:

  • [quote author=Schakal link=topic=2254.msg14810#msg14810 date=1169991593]
    Du wirst Lachen, K. Nalbach ist mittlerweile Niederlassungsleiter der Niederlassung Frankfurt/Main und dort hat er vor nicht einmal 2 Jahren das selbe versucht.
    Der Richter hat ihn ziemlich Ausgelacht (auch gegen diese Abmahnung wurde geklagt) weil er selber Sogar nen Vollbart hat und dieser sieht auch alles andere als gepflegt aus :grin:
    [/quote]


    Dieser oben zitierte Herr scheint mir einwenig d??mmlich zu sein. Ich w??rde den Fall ganz anders l??sen, z.B so: In einem pers??nlichen Gespr?¤ch unter 4 Augen. Dabei w??rde ich der betreffenden Person klar machen, dass sein ?¤u??eres Erscheinnungsbild der T?¤tigkeit auf diesem Posten nicht entspricht und wenn er diesen Zustand in Zukunft nicht entsprechend ?¤ndert, er auf einen anderen Posten versetzt wird, wo das tragen eines 3 Tage Bartes nicht st??rt.


    P.S. Wer sich wirklich einen (gepflegten)Vollbart etc. Wachsen lassen m??chte, kann dies in seinem Urlaub tun.

  • Auch meine Firma hat den Drei- Tage- Bart als Thema gehabt.
    Der Standpunkt meiner Firma ist klar.
    Wer sich einen Bart wachsen lassen m??chte, soll das in seiner Freizeit tun.
    Gegen einen Dreitage- Bart hat die Gesch?¤ftsleitung nichts, solange er gepflegt aussieht.
    Auch gegen einen Vollbart ist nichts einzuwenden, solange er gepflegt aussieht.
    Nat??rlich kann man auf sein Pers??nlichkeitsrecht bestehen, das kann jeder.
    Ich muss mir nur die Frage stellen, ob ich dann in diesem Job im Dienstleistungsbereich mit Kundenkontakt vielleicht ein schlechtes BIld f??r den Auftraggeber und die Eigene Firma gebe.


    Da ein gepflegtes ??usseres f??r die Dienstleistung heute nicht mehr wegzudenken ist, muss man sich immer die Frage Stellen, ob ich, wenn ich zum Dienst gehe,
    Keine abstossende Wirkung bei einem Kunden hervorrufe. Und wenn ich dann dar??ber nachgedacht habe, komme ich zu dem Entschluss, das ich grunds?¤tzlich immer frisch rasiert zur Arbeit gehe.


    Gru?? vom Pforzheimer

  • Dieses Thema enthält 30 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.