Einweisungspflicht ohne Mindestabstand trotz Corona erlaubt ?

  • Laut meinem neuen Dienstplan ( der WIEDER MAL ) erst am letzten Tag im Dezember "21 ausgehangen wurde, soll ich im jetzigen Januar 5 Tage Einweisung erhalten. ( Dienstplan wird per Whatsapp verschickt, obwohl es ja bereits per Gerichtsurteil verkündet wurde, das dies kein reguläres Arbeitswerkzeug ist und nicht jeder bei uns nutzt Whatsapp, ich bin einer dieser Mitarbeiter ) Wer WA nicht nutzt wird bei uns schlichtweg ignoriert, erst auf (mehrmalige ) Nachfrage beim AV/Interventionsfahrer wurde der Dienstplan ausgedruckt und ausgehangen ( wie gesagt, erst am LETZEN Dezember Tag 2021 ! )


    Aber zurück zum eigentlichen Thema:


    Laut dem DGB gilt seit dem 01.08.2020 verbindlich doch folgende Arbeitsschutzregel.


    " Schutzabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden "


    Mein Arbeitgeber sagte mir auf meine Email Anfrage nur .......


    " Sie haben ja eine Maske an im Auto, das reicht schon als Schutz für Ihren Kollegen und Sie, sie müssen ja nicht miteinander kuscheln" unverschämter und lustloser gehts kaum.


    Wie kann ich mich nun dagegen wehren das ich diese 5 Tage Einweisung machen " muss " ? Soll in ca. 2 Wochen stattfinden

  • Whats App ist wie ne Seuche, ich verweigere das auch. Der Unfug wird bei uns auch genutzt.

    Passt ihnen nicht, aber egal.

    Dienstplan soll Mitte des Monats kommen, frühestens 27. oder 28.

    Ich nehme an Du sollst Revierfahrer machen?

    Das ist mal eine gute Frage, wie ist das bei Taxi Fahrern? Da ist auch keine 1,50m möglich, Polizeifahrzeuge auch nicht.

    Bei Einlasskontrollen ist das auch nicht möglich, auf 1,50m kann ich keinen Ausweis lesen, also für uns gilt das wohl eher nicht.

    Oder man sitzt mit 6 Leuten in einer kleinen Bude 8 m².

    Da ineressiert sich keiner für.

    Sind ja ohnehin nur Verbrauchsmaterial.

  • Dieser Abstand kann nicht eingehalten werden, trotzdem wird und muss die Arbeit geleistet werden.

    Keine Regel ohne Ausnahme, eine Einweisung gehört mit Sicherheit dazu.

  • Kann der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden, besteht Maskenpflicht. Als beispiele sind hier Fahrschulen, Behördenfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge zu nennen, die mit mehr als einer Person besetzt sind.

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