Die Bewachung des Objektes, das ich seit fast vierzehn Jahren als DHF bewachen, wird im Laufe des Jahres durch eine andere Firma übernommen werden.
Zu dem Auftrag gehören noch andere Objekte.
Zu dem Thema drängen sich mir zwei Fragen auf:
1)Ist meine Firma nach der langen Zeit verpflichtet, mich weiterhin als DHF zu beschäftigen, auch wenn ich im Arbeitsvertrag als Sicherheitsmizarbeiter bezeichnet werde?
2)Müßte die neue Firma, falls ich dorthin wechsele, die Ansprüche aus meinem alten Arbeitsverhältnis berücksichtigen?
(Z. B. Probezeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz etc.)