Nebenarbeit in den Betrieben

  • Frage an alle Kollegen.

    Ich stelle immer wieder fest, dass Wachleute und hier speziell im Objektschutz in verschiedenen Betrieben neben ihrer Wachaufgabe auch arbeiten verrichten müssen, die eigentlich nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehören, ab gewünscht und auch ausgeführt werden.

    Wie seit ihr dann versichert?

    Wird diese Nebentätigkeit bezahlt und wie?

    Oder wird "leichter Druck" ausgeübt?

    Würde mich mal generell interessieren.

  • Hallo Colle,

    danke für die Reaktion.


    Zum Beispiel arbeiten an einer Maschine, Produktionsteile prüfen, Maschine ausräumen usw.

    Hof fegen, Stapler fahren usw.

  • Kann mir kaum vorstellen, dass auch nur eine der genannten Aufgaben bei euch in der objektbezogenen Dienstanweisung steht, wie kann man auf die Idee kommen etwas davon zu tun?

  • Stapler fahren, vielleicht noch ohne Stapler schein. Das alles hört sich nicht legal an. Ich kann mir nicht vorstellen das der Mitarbeiter Versichert ist. Die BG setzt da ganz enge Grenzen.

  • Stapler fahren, Arbeitsmedizinische Untersuchung zum Führen von Flurförderzeugen erforderlich, kostet Geld. Muß der Arbeitgeber bezahlen in dem Fall, dann Staplerschein, bis welche Tonnage?

    Muß ebenfalls Dein Arbeitgeber bezahlen, ist berufsfremd und muß mit der BG der Haupttätigkeit abgeklärt werden.

    Gleiches bei Speditionen, LKW rangieren auf dem Betriebshof, an die Rampe fahren usw. geht zwar ohne Fahrerlaubnis, würde ich aber nicht machen.

    Und ich hatte immerhin mal einen Führerschein Kl.2 und auch Fahrpraxis. Ich weiß also wie es geht.

    Trotzdem würde ich das ablehnen, Versicherung bei Schäden, geklärt oder ungeklärt?

    Bei uns hat mal einer in einem Briefzentrum gearbeitet, der mußte dann diese Werbesendungen und Kataloge sortieren und rumwuchten, tonnenweise.

    Das war so vereinbart in der Dienstanweisung mit DHL, hat sich aber bald keiner mehr gefunden, der dahin gegangen ist.;)

    Schnee räumen soll wohl möglich sein, klassisch mit Schaufel und Besen.

    Mit Trecker kommt wieder drauf an, Einweisung auf das Gerät muß wohl sein.

    Postannahme und Sortierung ist wohl relativ normal, wenn es in der Dienstanweisung steht.

    Ganz allgemein, immer nur was in der Dienstanweisung vereinbart ist zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Auftraggeber.

    Der Auftraggeber kann auch nicht einfach Aufgaben hinzufügen, nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber und Änderung der Dienstanweisung, unterzeichnet von beiden Parteien.

    Und das wichtigste, von Deinem Arbeitgeber solche Anweisungen alles nur schriftlich, mit Kopie für Dich, Stempel und Unterschrift.

    Nie irgendwas auf mündliche Anweisung, jedenfalls nicht bei solchen Sachen.

    Wenn nachher was passiert, hat nämlich nie jemand so eine Anweisung gegeben.

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