Vom Auftraggeber gebrieft, wegen Datenschutz, DSGVO?

  • Wurdet Ihr durch den Auftraggeber gebrieft, bezüglich Datenschutz, DSGVO?

    Habt Ihr eine Dienst / Handlungsanweisung erhalten, als externe Mitarbeiter z.B. im Pforten und Empfangsdienst?

    Diese Handlungsanweisung kann nur durch den Auftraggeber erstellt werden, es reicht nicht eine allgemeine Handlungsanweisung durch euren Arbeitgeber.

    Es sind nach DSGVO die Besonderheiten des einzelnen Betriebes zu berücksichtigen, allerdings unter strikter Beachtung der Datenschutzgesetze.

    Eine Verpflichtungserklärung / Verschwiegenheitserklärung wie sie seit Jahrzehnten üblich ist, vor allem im öffentlichen Dienst, ist nicht ausreichend.

    Der Auftraggeber hat auch Sorge dafür zu tragen, euch nicht mit Dingen zu befassen die euch nichts angehen.

    Bedeutet die Entgegennahme von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Beschäftigten des Auftraggebers, kann eigentlich nur im verschlossenen Umschlag erfolgen.

    Aus meiner Praxis kenne ich das allerdings anders, es werden AU Bescheinigungen nackt eingereicht, für jeden lesbar.

    Das Pfortenpersonal geht der Inhalt dieser AU Bescheinigungen ganz sicher nichts an, es bewegen sich auch andere Beschäftigte des Auftraggebers in der Pforte, die die entgegen genommenen AU Bescheinigungen auch ganz offen lesen können.

    Ebenfalls Praxis bei meiner Dienststelle, irgendein Beschäftigter ruft an, fragt ob ein anderer Beschäftigter krank ist.

    Ich weiß das gegebenenfalls, verweigere allerdings schon immer die Antwort darauf.

    Die einzigen Personen denen diese Infos gegeben werden könnten, sind die Personalverantwortlichen des Betriebes.

    Und dies auch nicht telefonisch, sondern wenn dann persönlich.

    Die Praxis ist allerdings eine komplett andere.

    Ich habe mal vorsichtig gefragt, wie die Behörde in der ich als Dienstleister Pfortendienst mache, dies zu handhaben gedenkt?

    Gar nicht, Umschläge für AU Bescheinigungen, wozu denn?

    War schon immer so, bleibt auch immer so.

    Ich fürchte allerdings, als Wachmann, Pförtner könnte man mit dieser Praxis in Schwierigkeiten kommen.

    Insbesondere die Auskunft über kranke Mitarbeiter an andere Mitarbeiter, nicht Personalabteilung ist wohl sehr kritisch.

    Bei der Behörde sagt man, wer die AU Scheine ohne Umschlag abgibt, der will das so, ist ihm egal.

    Ich befürchte, so einfach ist die rechtliche Seite nicht.

    Wie läuft das bei euch so?

  • Keinerlei Hinweise, von keiner der beiden Seiten.

    Ansonsten handhabe ich das wie du auch, keinerlei Auskünfte am Telefon bzgl. krank. Krankmeldungen werden z. B. wenn sie blanko eingereicht werden eingetütet.

    Ansonsten gibt es natürlich auch noch einiges was mehr als im Argen liegt.

  • Nein bisher gab es noch keine, wird sicher auch dauern. Schließlich sind Landesdatenschützer eine Behörde, da dauert alles.

    Dann kann man natürlich gegen solche Strafen sicher noch klagen.

    Und das dauert natürlich richtig lange.