Nach Vertragsänderung übers Ohr gehauen?

  • Moin Jungs,Ich bin Disponent im Sicherheitsdienst und wir wurden bisher nach unseren geleisteten Stunden bezahlt. Nun hat uns unser Chef ne Vertragsänderung vorgelegt, rückwirkend zum letzten Monat. Es gibt nun ein Festgehalt, ich verdiene im Monat nun ca. 600 Euro Netto weniger als vorher. Außerdem gab es vorher eine "Telefonpauschale", als "Obolus" für unsere Bereitschaftshabenden Disponenten.

    Diese Pauschale fällt komplett weg. Außerdem steht im Nachtrag, dass " Überstunden als selbstverständlich" angesehen werden und diese " unentgeltlich abzuleisten " sind, bis die Arbeit als erledigt angesehen werden kann.
    Heißt das nun, dass ich 15, 16, 17 usw. Stunden am Tag machen muss, ohne irgendwie eine Ausgleichszeit haben zu können? Ich kenne mich da in der Gesetzgebung nicht so ganz aus, außerdem stört mich das, dass es rückwirkend zum letzten Monat gilt.
    Da muss es doch eine Regelung finden, da ich es bei aller Liebe zur Arbeit nicht einsehe, abends bis 20 Uhr im Büro zu sitzen und morgens um 8 wieder auf der Matte zu stehen.Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Zunächst: Du hast unterschrieben?


    Das Ganze stellt sich im Grunde als eine Änderungskündigung dar. Der kannst Du zustimmen, musst es aber nicht. Im Endeffekt würde das dann vorm Arbeitsgericht enden, mit ungewissem Ausgang - für beide Seiten.
    Eine Abschätzung der Erfolgsaussichten, womöglich noch mit Begründung, spare ich mir hier an dieser Stelle. Dafür gibt es Fachanwälte, die auch für ihre Auskunft haften.


    Zur Überstundenproblematik:
    Nicht alles, was in Arbeitsverträgen an Klauseln enthalten ist, hält auch rechtlich wirklich stand...
    http://www.karriereakademie.de…ind-mit-gehalt-abgegolten

  • Ja ich hab unterschrieben.


    mich stören mehrere Partien da drin. Mein Chef wollt nicht mit sich reden lassen.
    "Ein Anspruch auf Vergütung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung zur Pflege naher Angehöriger i.S.d. §2 PflegeZG oder Kinder.... jeweils in Verbindung mit § 616 BGB ist ausgeschlossen."
    Was genau bedeutet das. Im Netz findet man unterschiedliche Interpretationen davon.
    Und außerdem stört mich massiv folgender Teil:
    "Aus betrieblichen Gründen notwendige Überstunden müssen geleistet und von der Niederlassungsleitung vorher genehmigt werden. Die erbrachten Leistungen aus erforderlichen Überstunden sowie aus jeder Art von gebotener Mehrarbeit sind mit der vereinbarten Gehaltszahlung abgegolten"

  • "Ein Anspruch auf Vergütung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung zur Pflege naher Angehöriger i.S.d. §2 PflegeZG oder Kinder.... jeweils in Verbindung mit § 616 BGB ist ausgeschlossen."


    Das bedeutet, dass Du in solch einem Fall nur unbezahlt freigestellt wirst. Im Falle z.B. kranker eigener Kinder, die betreut werden müssen, bekommst Du in diesem Fall dann von Deiner Krankenkasse das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld für die Dauer (längstens 10 Tage am Stück, max. 25 Tage pro Kalenderjahr) der notwendigen Betreuung und dem damit verbundenen Verdienstausfall aufgrund Arbeitsverhinderung.
    Um das in Anspruch nehmen zu können, benötigst Du eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Darauf ist dann auch gleich der Antrag für die Krankenkasse, der auszufüllen ist.


    Der gesetzliche Regelfall sieht auch hier - ähnlich (aber eben nicht identisch) wie bei eigener Krankheit - die bezahlte Freistellung von der Arbeit vor, praktisch wie bezahlter Sonderurlaub. Diese gesetzliche Regelung ist aber nicht unabdingbar, sie kann einzel- oder kollektivvertraglich ausgeschlossen werden.
    Ist nicht unüblich, das auszuschliessen. Daher auch völlig in Ordnung, wenn das ausgeschlossen wird.



    Zur Überstundenproblematik habe ich bereits den Link gegeben. Einfach mal durchlesen.



    Was mich aber doch immer wieder verwundert: Man bekommt etwas vorgelegt, mit dem man nicht einverstanden ist und unterschreibt es trotzdem... Muss man nicht wirklich verstehen.

  • Achso okay.


    Das mit dem Pflegen habe ich begriffen, den Link bezüglich den Arbeitszeiten habe ich mir auch durchgelesen und soweit verstanden.
    Was mich allerdings brennend Interessiert ist folgende Sachlage.
    Wenn ich nun 12/13 Std durchgängig im Dienst bin, ist es dann eigentlich rechtlich, wenn ich nach kurzer Freiphase wieder in den Dienst gehe?
    Also ich arbeite gründsätzlich von Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis open end. Zur zeit 19/20 Uhr.Samstag und Sonntag nur bedingt frei, kommt auf die Problematik in den einzelnen Objekten an. Zur Zeit mit viel Glück 1 Tag bzw einen halben Tag in der Woche mal Ruhe. Dazu jede zweite Woche(Mo. - So.) neben der normalen Arbeit 24 Std. Bereitschaft.

  • Nur mal so am Rande: Wenn Du Disponent bist (ich interpretiere das so, dass Du für den Personaleinsatz zuständig bist, also u.a. Dienstplanung), solltest Du eigentlich das Arbeitszeitgesetz in- und auswendig kennen und daher wissen, was zulässig ist und was nicht.

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