Überstunden

  • Hallo beisammen.


    Ich hab ein kleines Problem. Vieleicht kann jemand helfen.


    Ich arbeite auf 450 Euro Basis bei einer Sicherheitsfirma. Wegen
    mehreren Ausfällen erkrankter Kollegen, habe ich Juni, Juli und August
    ca. 290 Überstunden angesammelt. Die Firma bezahlt aber weiter nur 450
    Euro für 49 Std. Regelarbeitszeit aus. Laut Minijob-Zentrale ist es aber
    möglich, das man bei krankheitsbedingten Ausfällen 3 Monate im Jahr
    unbegrenzt dazuverdienen darf und die Firma das Promblemlos ausbezahlen
    darf. Dabei ist es unerheblich wenn die Jahresverdienstgrenze von 5400
    Euro überschritten wird. Das hab ich der Firma mitgeteilt, aber die
    meint, das ist eine Kannbestimmung die sie nicht anwenden muß.


    Sie meint die Überstunden müßten abgegolten werden. Zum Abgelten würde
    ich momentan ca. ein halbes Jahr brauchen. Dabei dürfte ich aber keine
    weiteren Stunden arbeiten, was aber bei unserer momentanen
    Personalmisere auch nicht möglich ist. Außerdem hab ich noch 13 Tage
    Jahresurlaub. Es kann doch nicht sein, das sich die Firma so stur
    stellen kann oder darf, wenn es dies rechtlichliche
    Auszahlungmöglichkeit gibt.Vieleicht weis jemand Rat, dawär ich sehr
    dankbar. MfG. helmut12

  • Wenn ich es richtig im Internet nachgelesen habe, hat die Minijob-Zentrale recht, und die sollte es ja wissen.
    Ich würde nochmals mit der Firma/Lohnbuchhaltung sprechen, vielleicht mit entsprechenden Infos der Minijob-Zentrale in der Hand.
    Anbei einer von wirklich vielen Links zu diesem Thema. Klick

  • Danke für die Antwort.Ich hab die Firma über die Reglung informiert, aber sie schalten auf stur.Sie erwarten sogar, das ich diesen Monat wieder Überstunden mache.Ich hab schon überlegt,das ich gar keine Stunden mehr mache bis die Überstunden abgegolten sind oder einen Anwalt einschalte.Es kann ja nicht sein, das die Firma vom Auftraggeber das Geld kassiert und ich arbeite umsonst weiter. Sind diese vielen Überstunden überhaupt zulässig.Im Juli hab ich sogar einmal 18 Tage durchgearbeitet(mit Samstag, Sonntag)und das ist bestimmt nicht zulässig. Trotzdem verweigern sie die Bezahlung.MfG

  • Die Beratung durch einen Fachanwalt wäre in diesem Fall bestimmt hilfreich.
    Deine Firma scheint die Grenzen wirklich ausreizen zu wollen, -warst du mit deiner Abrechnung/Dienstplan mal bei der Minijob-Zentrale, vielleicht können die feststellen ob du die gesetzlichen Bestimmungen nicht schon überschritten hast?

  • Ich habe hab die Verdienstgrenze jetzt genau dreimal überschritten, wie es angeblich erlaubt ist. Wenn ich der Minijob-Zentrale meinen Dienstplan zeige, dann krieg ich womöglich auch noch Schwierigkeiten, weil ich 18 Tage durchgearbeitet habe. Meine Lohnabrechnungen waren immer ziemlich genau bei 49 Std., damit ich nicht über 450 Euro komme. Das mit dem Anwalt werd ich wahrscheinlich machen, ich hab eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz. Danke . MfG

  • Dieses Thema enthält 4 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.