Hy @ all,
auch wenn es auch andere Berufsgruppen betrifft, ordne ich die Frage jetzt mal hier ein.
Viele kennen sicher die Situation, dass man irgendwo ans Gleis muss, allerdings gerade im städtischen Bereich weit und breit nirgends oder nur mit Gebühren das Parken erlaubt ist.
Für solche Fälle habe ich immer ein Schild/Zettel im Auto, auf dem steht, dass man im Auftrag der DB im Einsatz ist, mit meiner Handynummer. (Nachdem ich in München mit 15 € belangt wurde )
Jetzt hat mir aber jemand erzählt, dass einem das vor einer evtl. Strafe auch nicht schützt.
Keine Sorge, mir ist schon klar, dass man auf selbstverständliche Sachen wie: Feuerwehrzufahrt freihalten, Straße nicht komplett verstopfen u.s.w. einhalten sollte.
Allerdings kann es ja auch nicht sein, wenn man 8 Stunden am Gleis ist dafür Münchner Parkgebühren o.ä. zu bezahlen um arbeiten zu können.
Jetzt würde mich mal interessieren ob es da rechtlich verbindliche Aussagen drüber gibt. Google hat mir dazu leider nichts ausgespuckt.
Vielleicht weiß jemand was.
Danke im Vorraus
Enrico