Urlaubsentgeld 450 Euro Job

  • Hallo.
    Wie gesagt, ich bin neu hier. Hoffentlich bin ich jetzt auf dieser Seite richtig.
    Ich arbeite auf 450 Euro Basis bei einem Sicherheitsdienst in Bayern für die Universität.
    Unsere Dienstzeiten gehen von Montag bis Sonntag überwiegend nachts. Ich komme im Monat auf durchschnittlich 50 Std. und komme mit den Zuschlägen auf durchschnittlich 5oo Euro im Monat-
    Laut der Firma stehen mir 13 Tage Urlaub zu.
    Meine Wochenarbeitstage sind unterschiedlich. In der Regel arbeite ich zwischen 6 und 7 Tage im Monat.
    Meine Frage wäre: 1.Wie berechnet sich das Urlaubsentgeld für diese 13 Urlaubstage.
    2. Werden die Nachtzuschläge mitberechnet. 3. Wieviel Urlaubsentgeld würde mir ca. pro Tag oder gesamt für die 13 Tage zustehen.
    Wo kann man gegebenenfalls über die Urlaubs- und Urlaubsentgeldberechnung für 450 Eurojobler im Sicherheitsdienst etwas nachlesn.
    Im Jahr 2014 wurden mir ca.21 Euro pro Tag ausbezahlt und das erschien mir etwas wenig. Wie die Firma auf diesen Betrag gekommen ist, konnte mir im Lohnbüro keiner sagen.
    Wenn mir in dieser Angelegenheit jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen.
    Helmut

  • :)


    Hey , helmut 12 , ich kann Dir zu Deinen Fragen leider keine Antwort geben ,da ich mich im Wachdienst nicht auskenne. Hierzu könnten Dir der Admin - daffi - oder der Super Moderater - colle - eine Auskunft geben .


    Ich habe im GWT auch auf 450 € Basis bis 2014 gearbeitet und hatte 24 Urlaubstage. Jeder UT wurde mit 1,5 Std. berechnet, warum und wieso ?? so das ich rund 16,00€ pro Tag ausgezahlt bekam.Zuschläge hatte ich keine.


    Dein Lohnbüro muss auf jedenfall Dir hierzu eine Auskunft geben können , wer sonst.

  • Danke Hausmann.Vorerst mal herzlichen Dank.Vieleicht kann ja jemand anders helfen.
    Es scheint ein schwieriges Anliegen zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Helmut

  • Zunächst: Minijobber gelten rechtlich als Teilzeitarbeitskräfte.
    Nach dem TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) müssen für Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich die gleichen Bedingungen gelten wie für Vollzeitarbeitskräfte.


    Der MTV für Bayern sieht für den Vollzeitarbeitnehmer einen Grundurlaubsanspruch von 32 Kalendertagen vor, der sich je nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu 42 Kalendertagen erhöht.


    Das bedeutet: Der Vollzeitarbeitnehmer hat etwas mehr als 6 Wochen Urlaub pro Jahr (mit einer rechnerischen 5-Tage-Woche). Anders ausgedrückt: Um 1 Woche Urlaub zu machen, muss er 5 Tage Urlaub nehmen.
    Jetzt kommt es für den Teilzeitler drauf an, wie viele Tage er pro Woche arbeitet. Wenn er an zwei Tagen arbeitet, muss er 2 Tage Urlaub nehmen um 1 Woche Urlaub zu haben.
    Er hat, wie der Vollzeitarbeitnehmer auch, Anspruch auf (etwas mehr als) 6 Wochen Urlaub. Also stehen ihm bei 2 Arbeitstagen pro Woche 12 Urlaubstage zu. Mit den Dir genannten 13 Tagen bist Du da gut dabei, wenn man das "etwas mehr als" beachtet.


    Zur Entgeltberechnung:
    Der MTV sieht vor, dass das Gesamtbrutto ohne Einmalzahlungen (Sonderzahlungen, Fahrtkostenzuschüsse etc) der letzten 12 Monate massgeblich ist. Nachtzuschläge wie Sonn- und Feiertagszuschläge zählen dazu.
    Das Entgelt, was pro Urlaubstag bezahlt wird, wäre dann 1/364 dieses Gesamtbrutto.
    Das gilt für Vollzeitarbeitskräfte. Für Teilzeitarbeitskräfte müsste meimer Meinung nach ein anderer Teiler gelten, der MTV sagt aber nichts darüber aus.
    Vielleicht wirklich mal im Lohnbüro nachfragen - oder bei verdi.

  • Was ist denn der gesetzliche Urlaubsanspruch?


    24 Tage. In einer 6-Tage-Woche (siehe BUrlG, Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind).
    Also entsprechen diese 24 Tage aus dem BUrlG 4 Wochen.


    4 Wochen sind daher der gesetzliche Mindestanspruch. Hat ein Arbeitnehmer nur eine 5-Tage-Woche, hat er keine 24 Urlaubstage mehr, denn 4 Wochen Urlaub entspricht für ihn 20 Arbeitstagen.


    Wer 2 Tage pro Woche arbeitet, braucht demnach für 4 Wochen 8 Urlaubstage.


    Klar soweit?

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