Urlaubszahlung + Vertragsende

  • Hallo,


    eine Frage zu folgendem Fall:


    Ich habe im letzten Arbeitsmonat vor Ablauf meines Vertrages noch Urlaub gehabt.


    Mir wurden aber diese (nicht wenigen) Urlaubstage nicht abgerechnet.


    Nach kurzer Rückfrage bekam ich die Antwort, ich hätte ja kein ganzes Jahr gearbeitet und mir würde deshalb nicht der volle Urlaub zustehen.



    Was zählt hier?
    Ich habe in diesem letzten Jahr meines Arbeitsverhältnisses mehr als 6 Monate gearbeitet. Habe den Urlaub korrekt beantragt und genehmigt bekommen. Da sagte man mir noch,
    dass im Falle des Vertragsendes der Resturlaub (ja, ich hätte sogar noch mehr Urlaubstage nehmen können, ging aber
    betrieblich nicht, auch keine vernünftige Jahresurlaubsplanung bei ständigen 1- oder 2 monatigen Verlängerungen), mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt würde.


    Am Ende habe ich weder das, noch den tatsächlich genommenen Urlaub vergütet bekommen.


    Steht mir das Geld noch zu oder muss ich in den sauren Apfel beißen?
    Falls ja, bekommt mein Anwalt die Sache und mich würde dann noch der Resturlaub interessieren, den ich nicht nehmen konnte, mir dafür aber mündlich
    eine Auszahlung versprochen wurde.


    Was sagt ihr dazu?
    cheers.

  • NRW, nicht ganz 4 Jahre, bis auf ein paar Tage habe ich den Jahresurlaub genommen. Einen Teil aber schon einige Monate vorher.



    Steht mir der ganze genehmigte und genommene Urlaub zu? Nur anteilig auf die Monate, die ich dieses Jahr noch geleistet habe,
    oder sogar noch zusätzlich der Resturlaub, der nicht genommen werden konnte (wie mir mündl. zugesagt wurde)?


    Frage mich ob hier normales Urlaubsgesetz oder auch Tarifrecht gilt, was ich ja so nicht einfach einsehen kann.

  • Üblicherweise wird der Urlaub nur anteilmäßig gegeben, dein bereits genehmigter Urlaub wird sich darauf bezogen haben, dass du das gesamte Jahr noch in der Firma arbeitest nehme ich an.
    Wenn dein Resturlaub vom letzten Jahr nicht schriftlich bestätigt war, wirst du ihn wohl abschreiben können.
    Wie willst du denn die mündliche Zusage deines Vorgesetzten beweisen?

  • Oh, da sollte er sich mal an seine Gewerkschaft wenden, falls organisiert. In der richtigen natürlich. Denn einmal gewährter Urlaub ist gewährt!


    Einige AG reden sich in derlei Dingen oft heraus. Sei es aus Unkenntnis, Schlamperei der zuständigen Bürokraft, weil sie das Problem aussitzen oder auf die Unkenntnis des AN hoffen.

  • Hallo,


    sorry, mit Resturlaub meinte ich den Rest von diesem Jahr, den ich hätte nehmen können, was nochmal fast eine Woche Urlaub wäre.


    Der Arbeitgeber wusste genau, dass ich sehr wahrscheinlich nicht mehr länger als bis Vertragsende dort sein werde, da sie keine Aufträge mehr haben.
    Die Firma ist viel zu abgebrüht, als dass sie das nicht wüssten.


    Ich dachte immer nach 6 Monaten hat man vollen Anspruch auf den Jahresurlaub. Hebelt das der Tarifvertrag wieder aus?
    Wenn ich nicht im Recht bin, will ich gar nichts unternehmen. Falls doch, ich schenke diesem Laden nichts...
    Bin / war in keiner Gewerkschaft und auf das Wachgewerbe habe ich erst mal keine Lust mehr :D



    Was mir gerade einfällt und besonders ärgert:


    Mehrere Kollegen haben 2 Monate VOR mir schon den GESAMTEN Urlaub mit einem Mal genommen. Ich weiß allerdings nicht, ob sie denen jetzt zum
    Vertragsende (alle von unserem Team sind "gegangen") die anteilsmäßig zu vielen Tage zurückzahlen mussten. Würde mich aber schwer wundern, wenn es so wäre.


    Danke für die Antworten.

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