WaffSach...für jeden ...?

  • ...von wegen "persönliche Eignung "und so...ich hab mitbekommen, das Waffsach vom jeweiligen Ausbilder geprüft wird. Wie ist es denn, wenn man zweifel an der psychischen Stabilität von jemanden hat, der Ausbilder das aber anders sieht ? Ich hab da Bauchschmerzen mit. Kenne genug Waffenträger,denen ich nicht mal ne Wasserpistole geben würde..Anscheinend wird da nicht gut überprüft...Aber die sind ja auch alle über 25.. :hmm:

  • Du scheinst da was falsch zu verstehen.
    Die Waffensachkunde kann tatsächlich erst einmal jeder machen. Geprüft wird die Waffensachkunde dann von einem staatlich anerkannten Prüfer (oft der Ausbilder, richig)


    Der Ausbilder bzw. Prüfer der Waffensachkunde erteilt damit dann aber NICHT die Erlaubnis, Waffen zu besitzen (Waffenbesitzkarte, z.B. für Sportschützen) oder gar zu führen (Waffenschein).


    Die Waffensachkunde ist lediglich ein Teil dessen was notwendig ist, von der Behörde die jeweilige Erlaubnis zu erhalten. Die Behörde hat bei Antragstellung zu prüfen, ob der Antragsteller alle im WaffG geforderten Voraussetzungen erfüllt. Eine Voraussetzung von mehreren ist eben die vorhandene Waffensachkunde, die durch eine Waffensachkundeprüfung eines anerkannten Prüfers bescheinigt wird.


    Weitere Voraussetzungen wären dann eben noch die Volljährigkeit, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, und ein entsprechendes Bedürfnis. Für Erlaubnisinhaber eines Waffenscheins noch eine Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des WaffG entspricht.


    Also: Nur weil jemand die Waffensachkunde hat (sprich, die Waffensachkunderüfung bestanden hat), darf er noch lange keine Schusswaffe besitzen oder führen.

  • ....weiß ich wohl,denke aber,das zuviele durchs raster fallen..persönliche Eignung wird eben nicht IMMER geprüft-nur bei Verdacht das nicht vorhanden bzw. unter 25..
    Wenn einer sich schon vorher als labil beweißt,finde ich einfach,man sollte den von WaffSach ausschließen...immerhin geht man ja auch auf die Bahn..
    Ist halt meine Meinung.

  • Sind das Kollegen von dir, dann bist du auch in der Pflicht.
    Erste Ansprechpartner sind dafür alle Kollegen deines vertrauen und der BR.
    Bei übereinstimmender Meinung die Vorgesetzten in Kenntnis setzen.

  • ...Hallö Geldfutzi- ich rede hier erstmal nur von der Ausbildung...
    Und meine Ex- Kollegen..,die z,b. auf dem Objekt Schreckschusswaffen führen..(oder sogar scharfe)
    Überlaß ich getrost den Sherrifs...
    Ja,auch das gibt es bei mir, wenn ich kenntnis von Straftaten erlange,geb ich das gleich an die Behörde...
    Selbst dann,wenn ich schon lang nicht mehr in der Firma arbeite.
    Ich finde einfach ,die Vorauswahl in Bezug auf die persönliche Eignung sollte schon v o r der Waffensachkunde getroffen werden..
    Denn m i t erlangen solche Leute auch das Know- How, wie sie "sauber " bleiben- und sind trozdem nicht geeignet.
    Wie gesagt,ist meine persönliche Meinung-ich würde j e d en zum psychatrischem Gutachter schicken...und selbst dann gebe es noch zuviele Spinner am Schießstock...

  • Nun, es gibt schon einige Waffenträger die besser keine Waffe tragen sollten.
    Trotzdem ist die Zahl der mit dienstlich getragenen Schusswaffen rechtswidrig verletzten Personen in Deutschland extrem gering.
    Jedenfalls bei den privaten Sicherheitsdiensten.
    Bei der Polizei sieht das leider manchmal anders aus.

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