Untertarifliche Bezahlung im Empfangsdienst

  • Des öfteren müssen Kollegen/-innen hochwertige Empfangsdiensttätigkeiten verrichten, werden aber nur als einfache Pförtner bezahlt. In NRW erhält der einfache Pförtner zu Zeit einen Grundstundenlohn von 9,00 €. Im Empfangsdienst beträgt der Grundstundenlohn aber zur Zeit 10,67 €. Also wenn der Mitarbeiter alle Tätigkeistmerkmale für den Empfangsdienst erfüllt, wird er dann in Höhe von 1,67 € in der Stunde zu niedrig bezahlt. Bei 200 Stunden im Monat wären dies schon 334 € brutto zu wenig. Dazu kämen noch die Zuschläge, welche sich an dem höheren Grundstundenlohn orientieren.


    Hilfreich bei der Diskussion mit dem jeweiligen Arbeitgeber könnten die folgenden Entscheidungen sein:


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…1_13_Urteil_20131127.html


    http://openjur.de/u/365203.html


    Falls sich der Arbeitgeber uneinsichtig zeigen sollte, würde sich zunächst eine schriftliche Reklamation der jeweiligen Lohnabrechnungen anbieten, um seine Ansprüche zu wahren. Und falls dies auch nichts bringt, sollte man sich vielleicht ein Beispiel an den Kollegen/-innen nehmen, welche ihren Arsch hochbekommen haben und geklagt haben.