NSl Fachkraft

  • Hallo,


    ich habe die Möglichkeit eine Stelle als NSL Kraft zu bekommen. Allerdings habe ich zur Zeit erstmal nur die Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt, (vor ca. 3 Jahren) und soll in ca. 2 Jahren die Prüfung zur NSL Fachkraft machen. Darf ich ohne diese Prüfung eigentlich schon nach der Einarbeitungszeit alleine dort arbeiten? Kann mir auch jemand sagen, was ausschlaggebend für weisungsbefugt und ohne Weisungsbefugnis ist?! Ich bin da gerade komplett überfordert. Denn an diese Stelle bin ich "wie die Jungfrau zum Kinde" gekommen. Was auf mich zukommt,weiß ich wenigstens schon so ungefähr. Es wird wohl kein Zuckerschlecken! Auch finde ich es recht schwierig, den Mindestlohn (NRW) zu erfahren, als noch ungelernte Kraft.


    Jetzt schon mal vielen Dank an ALLE, die mir weiterhelfen wollen :D

  • So, ich versuch mich mal.


    Allerdings habe ich zur Zeit erstmal nur die Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt, (vor ca. 3 Jahren) und soll in ca. 2 Jahren die Prüfung zur NSL Fachkraft machen. Darf ich ohne diese Prüfung eigentlich schon nach der Einarbeitungszeit alleine dort arbeiten?


    Zunächst: Es kommt immer darauf an, ob die NSL VdS-ziertifiziert ist oder nicht. Im Falle der VdS-Zertifizierung gelten die Richtlinien der VdS 2153 in vollem Umfang. Andere Leitstellen können sich an diesen Standard halten, müssen aber nicht.


    Ohne Prüfung zur NSL-FK arbeiten darfst du grundsätzlich in jeder NSL, egal ob nun VdS oder nicht.
    Auch nach der VdS 2153 ist es erlaubt - man muss ja schliesslich auch für die Prüfungszulassung die notwendige Praxis in einer NSL sammeln können.


    Alleine arbeiten, also in Schichten ohne geprüfte NSLFachkraft, darf man ohne Prüfung in VdS-zertifizierten NSLen definitiv nicht. Denn die VdS 2153 schreibt eben vor, dass in jeder Schicht mindestens 1 geprüfte NSL-FK da sein muss.
    Dass das ab und an auch von zertifizierten NSLen anders gehandelt wird, steht auf einem anderen Blatt...



    Kann mir auch jemand sagen, was ausschlaggebend für weisungsbefugt und ohne Weisungsbefugnis ist?!


    Ich nehme an, hier geht es um die tarifliche Zuordnung der Tätigkeit und damit die Eingruppierung in den Lohntarifvertrag.
    Im LTV NRW steht da ein Klammerzusatz, der das alles erklärt. Der eine - ohne - ist die NSL-Fachkraft, der andere - mit - ist die Leitende NSL-Fachkraft.


    In der Praxis wird das normalerweise etwas lockerer gehandhabt. In der NSL ist man zumeist auch gleich mitten in der Leitstelle des gesamten Unternehmens. In Abwesenheit der Führungskräfte wie EL Werk-/Objektschutz und dergleichen, also meist nachts und wochenends, übernimmt man in der Regel auch gleich die Funktion jener in gewisser Weise oder bis zu einem bestimmten Punkt mit. Und das dann auch von jeder in der Leitstelle tätigen Person, denn es macht wenig praktischen Sinn, sich jede Entscheidung oder Anordnung an z.B. die Interventionskräfte von der (meist zu Nacht- und Wochenendzeiten ohnehin abwesenden) L_NSL-FK absegnen zu lassen.



    Zum Tarif NRW hast Du wohl schon Kontakt zu daffi, daher halte ich mich in jener Sache zurück.

  • Erst einmal ganz lieben Dank, für deine ausführliche Erläuterung!

    Dass das ab und an auch von zertifizierten NSLen anders gehandelt wird, steht auf einem anderen Blatt...




    Auf diesem Blatt befinde ich mich dann wohl auch ;) , es handelt sich um eine zertifizierte NSl........ich soll nach ausführlicher Einarbeitungszeit (spätestens 6Mon.) die Nachtschichten mit übernehmen.


    Nachdem ich dann die Prüfung gemacht habe (ca. nach 2Jahren), soll sich mein Gehalt dann erhöhen.
    Aber wenn ich alles richtig verstehe, stände mir dieser Lohn doch eigentlich schon zu, sobald ich die Nacht.-u. Spätdienste alleine mache.
    Mal unabhängig von erlaubt und unerlaubt......



    Viele Grüße, Lotte

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