Ladendetektiv oder Doorman?

  • Nach meinen Beobachtungen werden seit einiger Zeit Ladendetektive als "Doorman" eingestellt und benötigen daher auch KEINE (!) SKP.
    Es gibt gemischte Einsatzgruppen, die alle dieselben Tätigkeiten ausüben und sich untereinder auch abwechseln. Der "Doorman" ist also kein Begrpßungsonkel wie vor einem Hotel. Wenn er Taschenkontrollen vornehmen muss, Anzeigen erstatten, Diebe verfolgen, "fremdes Eigentum bewachen" muss, warum benötigt er dann keine SKP?

  • Schwachsinn!


    Da es als Doorman nunmal zwangsläufig in deinen Aufgabenbereich fällt dich auch um Diebststähle zu kümmern.
    Und wenn es nur Diebstähle vom Ladenpersonal festgestellt werden, werden sie den potenziellen Dieb ja so oder so bei dir "abladen" da du ja der "Wachmann" der Filiale bist...


    Siehe schlicht und einfach §34a Gewerbeordnung:

    Zitat

    Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:


    1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    2. Schutz vor Ladendieben,
    3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken


    Meine persönliche Erfahrung bzw. Meinung, Firmen die das tuen versuchen meist nur den etwas höheren Tariflohn des Detektiv's zu umgehen...
    Bzw. versuchen sich auch gezielt Leute ins Haus zu holen die keine "Ausbildung" und damit keine Ahnung haben, solche Mitarbeiter stellen nämlich keine kritischen Fragen... :puke:

  • Ja, daran dachte ich zunächst auch.
    Jedoch, wenn Auftraggeber und Arbeitgeber zugleich behaupten, der "Doorman" übe KEINE " Bewachungstätigkeit" aus, und wer soll das kontrollieren, dann kommt man damit durch. Es ist sogar ein Fall bekannt geworden, in dem vom Job Center aus eine solche Vermittlung stattfand unter Androhung von Konsequenzen, wenn der zu Vermittelnde weiter behaupte, dass er dafür mangels SKP nicht geeignet sei.


    Die Gewerbebehörde stellt sich dazu bisher taub.
    Vom Tariflohn kann man auch nicht unbedingt ausgehen. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde ja beim LTV 31 und offensichtlicher Billigung von Ver.di dahingehend untergraben, dass diese nun nicht flächendeckend für Tätigkeiten (!) im Geltungsbereich herrscht, sondern lediglich für dort niedergelassene Firmen und Gewerkschaftsmitglieder unter deren AN. Ist das Unternehmen in einem anderen Bundesland "offiziell" registriert, darf es sich nach den dort geletenden Bestimmungen orientieren. Davon sind m.E. zahlreiche Kollegen aus den Beitrittsländern betroffen, die zuhause zwar eingestellt werden, jedoch ausschließlich im Westen arbeiten. Unter den Auftraggebern insgesamt befinden sich auch viele Behörden und sogar die BA.


    Hat der Arbeitgeber seine Fahne als Bewachungsunternehmer ausgetauscht zum nunmehrigen Zeitarbeitsunternehmer, was er illegal ohndies seit Beginn war, fällt der (neu) eingestellte Wachmann bzw. Doorman völlig durch und wird nach, wenn es gut geht, iGZ/DGB-Tarifwerk bezahlt, wobei Ver.di ebefalls mit seinem FB beteiligt war...


    Als Rentner bin ich zwar kein persönlich Betroffener, werde aber von jüngeren Kollegen öfters um Stellungnahmen gebeten, die ich quasi ehrenamtlich zu besorgen versuche (und mir dadurch viele gute Freunde in Behörden schaffte...). Die mich kennen, erreichen mich immer, auch ganz im Gegensatz zur landesweiten, tagelangen Nichterreichbarkeit einer gewissen Gewerkschaft oder mangels Mitgliedschaft einen zuständigen Bewachungsunternehmerverband. Sie werden bei Rückfragen auch von Behörden nicht abgeschmettert mit Totschlagargumenten wie "Datenschutz" oder "Rechtsberatungsgesetz".

  • Erstmal von welchem Bundesland reden wir? Weil Tarif hin oder her haben ja eh nicht alle Bundesländer unterschiedliche Tarifgruppen für "Doorman im Einzelhandel" und den "Kaufhausdetektiv" (zumindestens die Formulierungen in Berlin/Brandenburg).


    Wenn der Doorman keine "Bewachungstätigkeit" ausübt wofür bezahlt den der Auftraggeber? Gibt es objektbezogene Dienstanweisungen die Aufgaben regeln? Wenn ja was steht drin?
    Oder was erwarten die Ansprechpartner des Auftraggebers (Filialleiter/ Bezirksleiter o.Ä.) denn konkret vor Ort? Türaufhalten oder was?


    Man nimmt doch das Hausrecht des Auftraggebers war. Sprich Hausverbote durchsetzen. "verbotene Eigenmachten" von Kunden unterbinden bzw. beenden.
    Und das von dir erwähnte: Taschenkontrollen, Anzeigen erstatten, Diebe verfolgen, ist ja auch mehr als eindeutig.



    Was der Auftraggeber natürlich tun könnte um die Bewachungsverordnung zu umgehen währe das er den Doorman selber anstellt und bezahlt, denn dann würde dieser ja nichtmehr fremdes Eigentum bewachen sondern "eigenes" und damit ist die BeWachV ja hinfällig.


    Und sollte es sich um ein "Zeitarbeitsunternehmen" handeln, letzte Instant der Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Meiner Meinung nach, schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen

  • Oder was erwarten die Ansprechpartner des Auftraggebers (Filialleiter/ Bezirksleiter o.Ä.) denn konkret vor Ort? Türaufhalten oder was?


    Gibt es...


    Es gibt Sicherheitspersonal in und vor allem an und vor Märkten, die - per schriftlichem Auftrag und DA geregelt - nicht zum Schutz vor Ladendieben vor Ort sind, sondern beispielsweise wegen anderer Probleme wie Belästigungen von Kunden, Vandalismus etc.
    Bei uns bzw. einem Großauftraggeber von uns ist das beispielsweise so. Wir haben da nicht generell Doormen in den Märkten, sondern nur vereinzelt je nach konkreter Lage und Anforderung durch den Marktleiter bzw. dessen Bezirksleiter.
    Schutz vor Ladendieben ist da dann auch ausdrücklich nicht Aufgabe der Doormen. Das machen andere, auch von einem ganz anderen Auftragnehmer.


    Es kommt tatsächlich auf die genaue Aufgabenstellung an, ob nun die SKP gefordert ist oder nicht. Man kann nicht generell den Schutz von Ladendieben und damit auch jedem Doorman die SKP-Pflicht unterstellen.

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