Mal was Hypotehtisches

  • Moin,


    Gehn wir mal davon aus das in meinem AV drinstehen würde das mein Arbeitsort Bundesweit wäre.
    Nun schickt mich die Fa. zu einem anderen Airport um dort auszuhelfen ,Offiziell um einem MA mangel auszugleichen.
    Es stellt sich aber herraus das man nur dort ist weil das dortige Personal Streikt und man soll als Streikbrecher arbeiten.Kann ich das Verweigern?


    Was denkt ihr?


    Was würde Passieren wenn ich da Freiwillig hinfahre, offiziell um dort auszuhelfen aber ich will der Fa. richtig eins reinwürgen in dem ich mich zu den Streikenden stelle und erkläre das ich ebenfalls Streike. Geht das überhaupt?


    In beiden fällen ist davon auszugehen das ich Gewerkschaftsmitglied bin.


    Bin gespannt über eure Antworten und Meinungen.


    Gruß Willi

  • Wie Du schreibst, ist davon auszugehen, dass Du Gewerkschaftsmitglied bist. Und so würde ich auch einmal davon ausgehen, dass Du Deinen Kollegen nicht in den Rücken fallen wirst. Zwingen kann Dich niemand, auch Dein Arbeitgeber nicht, als Streikbrecher in einem bestreikten Bereich zu arbeiten. Allerdings gehört dazu dann auch ein Arsch in der Hose, um das zum Ausdruck zu bringen. Und da sehe ich dann das Problem: Wenn Dein Arbeitgeber Dich trotzdem hinschickt, kannst Du aus meiner Sicht am Streik teilnehmen und deine Kollegen unterstützen. Solltest Du nicht geschickt werden, sondern an Deinem eigenem Standort eingesetzt werden, kannst Du aus meiner Sicht nicht an den Streikmaßnahmen teilnehmen.


    Ist zumindest meine Auffassung. Dein Gewerkschaftsbüro kann Dir aber mit einiger Sicherheit dazu besser Auskunft geben.

  • Als Gewerkschaftsmitglied darfst du nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
    Wenn doch und du zurecht verweigerst, kannst du mit Hilfe der Rechtsabteilung deiner Gewerkschaft rechnen und du darfst, kannst nicht gekündigt werden.



    Auf jedenfall solltest du an Streiks teilnehmen, wenn es dir möglich.

  • Selbst wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, solltest du dich in diesem Falle an ver.di wenden können.


    Motto:


    Ihr sagt mir was und ich euch.


    Maßnahmen der Arbeitgeber um die Auswirkungen von Streiks zu mindern, interessieren immer. Also wende dich bitte an ver.di.

  • Hallo,


    Das sehe ich genauso wobei man wohl nur bei der Gewerkschaft bzw. einem Fachanwalt verlässliche Infos bekommen kann.


    Danke für eure Meinungen.


    Gruß Willi

  • Wir können und dürfen hier leider keine verbindlichen Auskünfte geben. Das würde unserem Forum mehr schaden als nützen. Abmahnungen durch solches Verhalten ersparen wir uns lieber.