Bombendrohung mit Nötigung???

  • Hallo, ich hatte heute meine schriftliche Prüfung für die GSSk.
    Und da kam folgende Frage.
    Anrufer macht Bombendrohung in Papierfabrik " Wenn sie die Produktion verkaufen sprenge ich das Verwaltungsgebäude in die Luft"


    Meine Antwort: §240 stgb Nötigung andere haben Erpressung oder Störung des öffentlichen Friedens????
    Was meint ihr??????
    Danke

  • Und da kam folgende Frage.
    Anrufer macht Bombendrohung in Papierfabrik " Wenn sie die Produktion verkaufen sprenge ich das Verwaltungsgebäude in die Luft"


    Das war aber kaum die Frage, oder? Für mich fehlt da ein entscheidender Teil, von dem verdammt viel abhängt...

  • Beurteilen werde ich jetzt nicht, nur mal die einschlägigen Paragraphen nennen:


    Bombendrohung an sich ist nach §126 StGB strafbar, "Störung des öffentlichen Friedens". Genauer gesagt "126 (2) StGB (Vortäuschen einer Tat, die nach §126 (1) Nr. 6 StGB unter Strafe steht). Im Absatz 1 steht unter Nr. 6 der §308 StGB, welcher hier dann greift.


    Weiter hätten wir dann noch die Nötigung, §240 StGB. Die betrifft die Forderung des Täters.


    Erpressung ist es nicht, da hier die Bereicherungsabsicht des Täters zum Nachteil des Vermögens des Geschädigten fehlt.

  • Guten Morgen und danke, dann habe ich vielleicht wenigsten die hälfte an Punkte ;) Für die frage gab es 8 Punkte.
    Fraglich war nur ob es nicht laut §126 in die öffentlichkeit gelangen muss???
    Und das hat erst zwei Sätze später drunter gestanden. Mitarbeiter hat es abgehört und der Presse erzäht die Stimmung kippt merklich.
    Was tun sie aus dienstkundlicher Sicht???
    Naja kann jetzt eh nichts mehr machen....nur hoffen das meine Punkte langen.