Abtasten im Stadion

  • Hallo.


    Meine Frage:



    Ist ein Mitarbeiter von einem privaten Sicherheitsdienst wie Abtasten im Stadion
    wirklich durch sein übertragenes Hausrecht berechtigt
    dass er mich Abtasten darf. Gestern wollte mich ein Mitarbeiter von einen privaten Sicherheitsdienst Abtasten, ich habe gesagt das ich das nicht möchte, ich zeige Ihn gerne meine Taschen da hat er gesagt das ich sonnst nicht ins Stadion komme.


    Das Stadion ist doch Öffentlich, brauchen die Sicherheitsdienstmitarbeiter keine Nummer oder Ausweiß!!

  • Mit Kauf der Eintrittkarte hast du dich mit der AGB einverstanden erklärt, und mittlerweile gehört diese oberflächliche Untersuchung von Ober- und Beinbekleidung, u.U. Schuhwerk sowie mitgeführte Gegenstände und Behältnisse einfach zum Regelwerk der Vereine.
    Wenn du das nicht möchtest, bleibst du halt draußen.
    Es wird ja sogar eine noch weit strengere Abtastung/Durchsuchung gefordert.

  • Zitat

    § 3 Eingangskontrolle
    (1) Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Oberprüfung auszuhändigen.
    (2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- daraufhin zu durchsuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.


    Du erkennst dies mit dem Kauf der Karte und dem Willen das Stadion zu betreten ausdrücklich an. Insofern unterwirfst Du Dich den Beschränkungen, die im Stadion gelten.


    Die Frage nach dem Persönlichkeitsrecht gem GG - wie bereits in anderen Beiträgen von unserem Badisch_NSL mehrfach ausgeführt regelt das GG die Rechte des Bürgers gegen den Staat. Die Kontrollen im Stadion werden jedoch durch private Personen - Besitzdienern - ausgeführt. Aber wie geschrieben: Du unterwirfst Dich diesen Beschränkungen freiwillig. Niemand zwingt Dich, diese Kontrollen über Dich ergehen zu lassen. Niemand zwingt dann aber den Veranstalter, Dich in das Stadion zu lassen.

  • Ein Alternativbeispiel:


    Ein Supermarkt, wie wir ihn überall finden. Öffentlicher Verkehr? Ja, aber der Supermarkt ist in Privatbesitz. Auch ein Stadion hat einen Besitzer. Das erkennt man ja zb daran, dass Stadien ausserhalb der Spiele geschlossen sind. Wären sie öffentlich, dann wären sie ja jederzeit begehbar. Und auch dann gehört es jemandem. Und wenn es die Stadt selbst ist.


    Wenn der Besitzer des Supermarktes am Eingang allen Leuten sagt: "Wer hier rein will, muss auf den Händen laufen", dann hat man die Wahl: machen, oder draussen bleiben. Das wird natürlich kein Ladenbesitzer machen, weil er die Kunden nicht verschrecken will, aber theoretisch hätte er das Recht dazu.


    Im Stadion ist es nicht anders. Wenn der Besitzer / beauftragte Veranstalter die Regel aufstellt, dass der Sicherheitsdienst die Besucher abtasten soll, dann hat man als Besucher die Wahl: mitmachen oder draussen bleiben. Und dass es so praktiziert wird, sieht man ja früh genug, wenn man in der Warteschlange steht.


    Was eher diskussionswürdig wird, ist, wenn der Besitzer /beauftragte Veranstalter meint, nur bestimmte Gruppen in seine Gebäude / auf sein Gelände lassen zu wollen. (Zum Beispiel NUR Deutsche oder keine homosexuellen etc etc etc) Hier kann das Hausrecht schnell dem Vorwurf der Diskriminierung zum Opfer fallen. Aber auch nur, solange jemand dagegen klagt.


    Letztlich sollte man allgemeines Verständnis für diese Kontrollen haben, denn es ist genug in Stadien passiert, und wie am Flughafen, in Diskotheken etc. will der Veranstalter das Risko von Zwischenfällen so gering wie möglich halten. Durch Abtasten kann man verbotene Gegestände wie Messer oder Waffen ertasten. Wenn man denjenigen lediglich bittet, die Taschen auszuleeren, weiss man nie, ob er auch wirklich alles aus den Taschen geholt hat. Daher erweist sich ein Abtasten als sinnvoller.


    Richtig, eine aktiv durchgeführte Leibesvisitation /Taschenkontrolle darf eigentlich nur die Polizei durchführen. Denn sie können es jederzeit machen, egal, ob man damit einverstanden ist oder nicht. Das darf der Sicherheitsdienst nicht.


    Im Falle des Stadions unterwirft man sich jedoch der Routinekontrolle freiwillig. Man muss sich nicht durchsuchen lassen. Dann darf man aber auch nicht rein. So einfach ist das. Das nennt man grob gesagt aufgestellte Spielregeln.

  • [b]Hallo.
    Das Stadion ist doch Öffentlich, brauchen die Sicherheitsdienstmitarbeiter keine Nummer oder Ausweiß!!


    Nein, da die Sicherheitsmitarbeiter weder Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durchführen,
    noch Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
    Nur in diesen beiden Fällen ist gem. §11 (4) BewachV ein solches Kennschild oder sichtbarer Ausweis notwendig und vorgeschrieben.


    Die Sicherheitsmitarbeiter am Stadion sind zwar auch in einem Einlassbereich tätig, aber eben nicht dem einer gastgewerblichen Diskothek. Den öffentlichen Verkehrsraum wie auch den Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr können wir ebenfalls unbeachtet lassen ob da eines davon beim Fußballstadion zutrifft oder nicht: Die Sicherheitsmitarbeiter führen ja keine Kontrollgänge durch.



    Zum Rest wurde bereits alles zutreffend beschrieben, weitere Worte sind nicht notwendig.

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.