Weisungsrecht vor beginn der Arbeit möglich ?

  • Hallo,




    bin Neu in der Bewachung,nun bekomme ich angewiesen das ich eine Stunde
    vor Dienstbeginn mich in der NSL anzumelden habe das ich Dienstbereit
    bin.




    Hintergrund ist das ein paar Kollegen schon mal zuspät zum Dienst kamen und das Tor vom Kunden blieb zu.




    Meine frage nun: Muß ich dass machen und wnn Ja, muss ich das nicht auch
    bezahlt bekommen und wer trägt die Kosten für die Telefongebüren?




    Meister Joda

  • Habe ich so noch nie gehört, kann es mir auch nicht vorstellen, ich selbst melde mich höchstens bei den Kollegen einen Tag vorher telefonisch aus einem Urlaub zurück, um vorab Neuigkeiten zu erfragen.
    Wenn ihr einen BR habt, dort nachfragen, Anruf bei der GW ist auch eine Möglichkeit.
    Telefongebühren zu berechnen sollte aber keine Schwierigkeit sein, Anzahl der Anrufe auf dem Stundenzettel o.ä. vermerken, in der Zentrale einreichen.

  • Gibt es öfter an Objekten, die Nachts nicht bewacht werden. So wird sicher gestellt, dass der Aufschluss rechtzeitig erfolgt.


    Bleibt der Meldeanruf aus, fragt die Zentrale nach.


    In der Regel kenne ich dies aber nur mit kostenlosen Rufnummern.


    Solche Maßnahmen sichern den Auftrag und erhalten den Arbeitsplatz.

  • Gibt es öfter an Objekten, die Nachts nicht bewacht werden. So wird sicher gestellt, dass der Aufschluss rechtzeitig erfolgt.


    Bleibt der Meldeanruf aus, fragt die Zentrale nach.


    Richtig, kenne ich so auch und aus mehreren Unternehmen.



    In der Regel kenne ich dies aber nur mit kostenlosen Rufnummern.


    Entweder das oder pauschaler Kostenersatz von ein paar EUR/Monat. Ich kenne beide Varianten.

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