Totmannschalter

  • Ich hab folgende Frage: Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass bei meiner Ausbildung nen Dozent (Werkschutzmeister) gesagt hat, dass laut Gesetz nen Revierfahrer, der allein auf dem Auto ist, zum einen nen Totmannschalter dabei haben muß und zum anderen mit 2, voneinander unabhängig funktionierenden Kommunikationsmitteln ausgerüstet sein muß. Unsere Firma ignoriert anfragen in dieser Hinsicht konsequent. Wir haben nur nen Diensthandy, mehr nicht.

  • Einen Totmann muss man nicht zwangsläufig haben, es muss jedoch auf irgendeine Art eine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes sichergestellt sein. Das kann auch "nur" durch regelmässige Status- oder Standortmeldungen an eine zuvor definierte Stelle realisiert werden.


    Von einer Vorschrift, zwei voneinander unabhängig funktionierende Kommunikationsmittel mitzuführen ist mir nichts bekannt.

  • Die VdS 2172 fordert u.a. folgende Ausrüstung:


    - Handfunkgerät, Mobiltelefonoder anderes, dem Einsatz entsprechendes Kommunikationsgerät


    Die BGV C7 bezieht sich in § 7 auf die Sicherungsmaßnahmen bei besonderer Gefährdung, verweist jedoch in der DA zu § 7 :


    „Die Überwachung des Wach- und Sicherungspersonals kann z. B. durch
    persönliche Kontrollen, Sprechfunk, Telefonanrufe oder automatisch
    und willensunabhängig arbeitende Signalgeber erfolgen.“


    Der Totmannschalter ist eine Möglichkeit der Überwachung und wurde zu meinen Ausbildungszeiten auch propagiert, jedoch kaum zum Einsatz gebracht.
    Andere Hinweise konnte ich in den vorliegenden Unterlagen nicht finden, jedoch erhebe ich bei weitem keinen Anspruch darauf, dass diese vollständig sind.

  • Wobei die BGV C7 die "besondere Gefahr" nur bei Tätigkeiten mit hohem Konfrontationspotenzial annimmt und soweit ich mich Erinnere zählt nen Revierfahrer nicht dazu...

  • Die bisherigen Ausführungen entsprechen auch meinem Wissen und meinen Erfahrungen.


    Zur Sicherung der Mitarbeiter auf EAPs im Bereich Static kenne ich unterschiedliche Regelungen. Diese ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Auch im Bereich Mobil gibt es verschiedene Möglichkeiten, entsprechend auf die Erfordernisse angepasst.


    Ein generelles Modell kann es wohl nicht geben. Individuelle Regelungen nach Absprache mit dem BR und auch der Berufsgenossenschaft bieten den besten Schutz.


    Man muss aber auch klar sagen, dass dies alles nur Notlösungen sind. Passiert zum Beispiel unmittelbar nach einer EAP-Meldung der Kollegin oder dem Kollegen etwas, kann die Zeit bis zur Feststellung zu lang sein und im schlimmsten Falle Leben kosten.

  • Je nach Größe des Reviers nützen dann auch Totmannschalter am Funkgerät nichts, wenn die Reichweite überschritten wird.


    Dann ist ein Handy in Verbindung mit Meldeintervallen besser.


    An meinem Funkgerät war der Totmann aktiviert, ich hab mich selbst bald zu Tode erschrocken, als ich das Funkgerät auf den Beifahrersitz legte.....ich hatte dieses Gekreische schon ewig nicht mehr gehört.... :pinch: :wacko: und meine Kollegen waren auch wieder alle wach :D und dann kamen die wüsten Beschimpfungen.... ^^

  • Dieses Thema enthält 2 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.