Schwerbehinderung und Event-und Diskothekenschutz

  • Hallo Leute, hab da mal eine Frage: Wie sieht das rein rechtlich aus.? Darf eine Schwerbehinderte ( 90% schwerbehindert) im Event-und Diskothekenschutz arbeiten? Hab gehört, dass es von der Berufsgenossenschaft her nicht erlaubt ist und die Person dann auch nicht versichert ist. Und wenn etwas passiert, würde noch nicht einmal die Krankenkasse zahlen bei Verletzungen. Kann mir jemand helfen?

  • Aus meiner Sicht sind dazu in § 3 der BGV C7 und § 7 der BGV A1 geregelt. Demnach würde es im Ermessen des Arbeitgebers liegen, Dich dort einzusetzen.
    Ich würde aber auf alle Fälle eine Rücksprache mit der zuständigen BG halten, die kennen sich da sicher am Besten aus.

  • Danke!!!! Hab mal eine Mail an die zuständige BG geschickt. Geht um meine Tochter. Mache mir da schon ein wenig Gedanken drüber, weil sie unbedingt in den Discothekenschutz will. Es aber meiner Meinung nach zu gefährlich ist für sie.

  • Mecklenburger hat es mit den Links behutsam und diskret angedeutet.


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    Ich bin da jetzt mal etwas direkter. Hoffe, man verzeiht es mir und versteht meine Intention:


    Habe seit einiger Zeit mit Firmen zu tun, die Veranstaltungsschutz anbieten. Keiner dieser Chefs oder Einsatzleiter wird jemanden in den Veranstaltungsschutz nehmen, wenn diese Person einen Grad der Behinderung von 90 % hat. Die Kunden würden dies auch nicht begrüßen.


    Du selber hast ja bereits Bedenken. Ich muss diese jetzt noch etwas bestärken.



    Ein höflich-kompetentes aber auch sicheres, festes und durchsetzungsfähiges Auftreten ist notwendig.


    Beim Veranstaltungsschutz ist das Team überaus wichtig. Jeder muss sich auf jeden absolut verlassen können. Sollte es zu Übergriffen kommen, müssen die Kollegen sehr schnell, kompetent und leider auch kampftechnisch eingreifen können.


    Auch Abseitspositionen müssen mit Mitarbeiter/innen besetzt sein, die im Falle eines Falles ein Eingreifen in jede Situation beherrschen.


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    Nochmal die Bitte, mir diese offenen Worte zu entschuldigen. Aber auch als Betriebsrat müsste ich einer solchen Einstellung oder Versetzung bei 99 % der Fälle widersprechen. Dies zum Schutze des Mitarbeiters aber auch zum Schutze der Firma.


    Gerne PN.

  • Mein Gedanke hierzu:


    Wäre ich die schwerbehinderte Person, würde ich von mir aus schon solche Jobs ausschließen.


    Wer seinen Job mit Leib und Seele macht, müsste sofort kombinieren: "Wie soll ich den Ansprüchen gerecht werden?"


    Ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber eine schwerbehinderte Person in den Veranstaltungsschutz schickt.


    Diese Sparte ist ein hartes Pflaster, und wie bereits erwähnt müssen die dort eingesetzten Personen jederzeit bereit sein, sich, Dritte und das Hab und Gut des Kunden verteidigen zu können.


    Ich denke, es gibt viele andere Bereiche im Sicherheitsdienst, die besser geeignet sind.


    Gruß Guardian

  • Bei dem was ich hier so lese könnte man ja glatt meinen, jeder Schwerbehinderte ist schon so gut wie tot. Es ist schon klar, dass Schwerbehinderung nicht gleich Schwerbehinderung ist, oder?


    Mal so ganz nebenbei, steht nirgendwo geschrieben, dass ich einen Schwerbehinderten wie ein rohes Ei behandeln muss. Wenn die Schwerbehinderung sich nicht auf die Einsatzfähigkeit auswirkt, sehe ich da keinerlei bedenken. Letztenendes kommt es darauf an, was für eine Schwerbehinderung liegt vor und dann konkret abklären. Alles andere ist aus meiner Sicht dumfug.


    Nur mal so als Denkanstoss


    Euer Horus mit GdB 50

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