Waffensachkunde - Anerkennung der polizeilichen Ausbildung

  • Habe da mal wieder eine Frage. ;)


    Eigentlich sollte ich sie meinem AP in der Ordnungsbehörde stellen, aber der zieht es im Moment vor, als Reservist auf der Nordsee rumzuschippern.


    Habe da einen Bewerber, der nachb seiner Dienstzeit bei der Polizei gerne noch ein wenig dazuverdienen möcte. Habe ich kein Problem mit, möchte ihn auch gern einstellen. Als Waffenträger. Nun verfügt er zwar über fast 40 Jahre Erfahrung im Umgang mit fast allen Waffen, hat aber keine Waffensachkundeprüfung abgelegt. Nun habe ich gehört, dass die Ausbildung bei Polizei usw. seit kurzem als ebenbürtig anerkannt wird. Habe ich mal anders gelernt und kann ich auch keinen Hinweis dazu finden.


    Daher mal wieder meine Frage an die gut informierten User hier im Forum: Ist das so? Wird die Ausbildung jetzt anerkannt? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

  • Um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten (privater Bereich) ist es zwingend eine Waffensachkundeprüfung (WSK) vor einer anerkannten Prüfungsstelle abzulegen.
    Meines Wissens gibt es da auch keine Ausnahme in bezug auf die WSK.


    In jedem Fall ist es richtig bester Mecklenburger hier die Ordnungsbehörde zu Rate zu ziehen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort Kalle!
    Auf dem Stand bin ich eigentlich auch, hätte ja sein können, dass mir da was Neues entgangen ist.
    Mal sehen, da unser AP hier ja nicht zu erreichen ist, werd ich mich mal im Landkreis umhören nächste Woche.

  • Ich hab gerade keinen aktuellen Stand, was die neue WaffVwV betrifft. Sollte eigentlich durch den Bundesrat gegangen sein, ob die jetzt bereits in Kraft ist weiss ich grad nicht.


    Nach eben dieser WaffVwV wäre die Anerkennung der Polizeiausbildung als Alternative zur Waffensachkunde gegeben:
    Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV
    sind alle behördlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen, die mit
    einer Prüfung abschließen und die ihrer Art nach geeignet sind, die für
    den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche
    Sachkunde zu vermitteln (z. B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die
    Ableistung des Wehrdienstes).


    Quelle: http://www.bundesrat.de/nn_869…cationFile.pdf/331-11.pdf


    Zumindest bei uns wird das auch schon länger von den Behörden so umgesetzt - ich musste keine WSK nachweisen, mein nachgewiesener Polizeidienst reichte aus.
    Ist allerdings schon ein paar Jahre her, aktuell besitze ich keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr weil ich keine mehr benötige.

  • Bin ich gerade überfragt.
    Da aber auch damals zwischen Beendigung Polizeidienst und dann Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis im Bewachungsgewerbe ein paar Jahre dazwischen lagen, gehe ich davon aus dass meine Sachkunde durch die Ausbildung noch immer anerkannt würde.
    Ich gehe auch regelmässig schiessen (sofern man 1x im Halbjahr als Regelmässigkeit sehen kann), was ich auch nachweisen kann, so dass ich auch nicht ganz aus der Übung wäre.

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