Unterschiede der Ausbildungen

  • Hallo, ich stoße immer wieder auf vollkommen unterschiedliche Bezeichnungen für Weiterbildungen im SIcherheitsgewerbe.


    Da ist mal von Sicherheitskraft die Rede, dann von Sicherheitsfachkraft. Dann ist es die Sicherheitsfachkraft gem. § 34 a GewO mit Sachkundeprüfung IHK, und dann wieder die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Ist das alles das gleiche? Ich glaube die ersten drei schon, und die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist etwas besser und benötigt keine Sachkundeprüfung. Ist das so richtig?


    (ich rede hier nicht von der Fachkraft für Schutz und Sicherheit, das ist mir schon klar, dass das ne 3jährige Ausbildung ist)

  • Vielleicht hilft dir folgendes weiter. IHK

    Zitat

    Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?


    Personen mit den Weiterbildungsabschlüssen "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" oder "Meister für Schutz und Sicherheit"

  • Grüezi


    1. 40 Stunden Unterrichtung gemäß §34a GewO für Mitarbeiter.
    2. 80 Stunden Unterrichtung gemäß §34a GewO für Leute die ein Bewachungsgewerbe eröffnen wollen.
    3. Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten.
    4. Schutz- und Sicherheitskraft (früher Werkschutzfachkraft) ist eine durch Industrie- und Handelskammern berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
    5. Servicekraft - Schutz und Sicherheit ist eine 2 jährige Ausbildung.
    6. Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist eine 3 jährige Ausbildung.
    7. Meister für Schutz und Sicherheit


    Den Begriff Sicherheitsfachkraft haben die "Bildungsträger" erfunden, um ihre aufgepeppten 34a Sachkundekurse begrifflich aufzubessern.
    Die eigentliche Sicherheitsfachkraft ist im Bereich Arbeitssicherheit zu finden.


    Fachkraft ist keine geschützte Bezeichnung.


    Regards
    Solution ;)