Sicherungsfirmen aus Osteuropa

  • Ich denke mal, dasdarf sie ja auch, so lange sie den vor Ort üblichen Tariflohn an ihre Mitarbeiter zahlt.

  • Wir setzten ja auch immer erst mal das Gute voraus. :rolleyes:


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    Wie allerdings die Zahlung des korrekten Lohns überhaupt in allen Einzelheiten Überprüft werden kann, ist mir noch nicht ganz klar.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und auch die örtlichen AG Schwarzarbeit da schon ihre Methoden entwickelt und Verbindungen geknüpft haben.
    Schliesslich ist die bewachungsbranche ja nicht die erste, die den Mindestlohn eingeführt hat.


    Sicher, alleine auf die Erklärung dem Auftraggeber gegenüber, dass Mindestlohn gezahlt wird, darauf kann man sich nicht in jedem Fall verlassen. Aber scharze Schafe gibt es ja bekanntlich nicht nur bei den ausländischen Firmen. :D