Ist es zulässig,als Frau alleine ein Objekt bewachen

  • Hallo @ all
    Ich hoffe das ich hier richtig bin?
    Wenn nicht den Beitrag Bitte verschieben


    Meine Frage ist, ob es zulässig ist, als Frau ein großes Objekt zu bewachen?
    Ohne ein Funkgerät, Taschenlampe und ein Raum zur Eigensicherung.


    Ich musste mal eine Schule Bewachen, weil ein Generalschlüssel abhanden kam.
    Musste öfter eine Außenrunde machen, so wie öfter eine Innenrunde.
    Alle Türen verschließen, Tiefgarage Kontrollieren und außen Kontrollgänge machen.


    Oder im Stadion Spätdienst machen, Tore verschließen, Treppenhäuser verschließen, Poller einsetzen wenn der Geldtransporter durch ist und zum Dienstende Haupttor verschließen.
    Ein Mitarbeiter wurde schon von 4 Personen überfallen, wurde zum Glück nur die Schlüssel geklaut, ihm ist nichts passiert.


    Habe auch schon im Werk Nachtschicht machen müssen, 12 oder 14 Stunden ein offenes Tor bewachen.
    Mir wurde ein PKW als Unterstand hingestellt.
    Ab und zu kam die Feuerwehr vorbei, ohne ein Wort mit mir zu wechseln.
    Ich musste auf ein Herren - WC, wenn ich mal Musste.


    Ich finde leider nichts im I-Net, was für Frauen erlaubt oder nicht erlaubt ist.


    Wäre über Antworten sehr Dankbar.


    Lg
    Die Kurze

  • Warum sollte es nicht erlaubt sein?
    Frauen wollen doch sonst auch gleichberechtigt sein, warum dann hier auf einmal nicht?


    Sicherheitsmitarbeiter ist Sicherheitsmitarbeiter, egal ob Männlein oder Weiblein.
    Wer sich die Tätigkeiten nicht zutraut, ist fehl am Platz. Egal ob Männlein oder Weiblein.

  • @ badisch
    Mir geht es nicht um die Gleichberechtigung, oder ob Frau sich so was zutraut.


    Ich bin Ü50 und zu 50% schwer Behindert.


    Mir geht es um die Sicherheit, gerade wenn man Frau ist.


    Ich habe den 34a, den IVK - schein und den Ersthelfer.
    Habe Judo gemacht, etwas Karate und Selbstverteidigung.
    Bin aber nicht bereit mich Gefahren auszusetzen.
    Dafür verdiene ich zu wenig.

  • Einschränkungen ergeben sich aus meiner Sicht über die BGV C7, insbesondere § 3 Eignung:


    Quelle: BGV C7

  • @ badisch
    Mir geht es nicht um die Gleichberechtigung, oder ob Frau sich so was zutraut.


    Ich bin Ü50 und zu 50% schwer Behindert.


    Davon stand nichts in der Ursprungsfrage




    Bin aber nicht bereit mich Gefahren auszusetzen.
    Dafür verdiene ich zu wenig.


    Dann bist du falsch in der Branche.

  • Aber jetzt ist die Chefin ja wieder online und wird sich sicher des Problems annehmen.

  • Dieses Thema enthält 4 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.