Quelle: BDWS
ZitatAlles anzeigenAnfang Mai nahmen über 140 Experten aus dem Bereich privater und behördlicher Alarmintervention an der jährlichen Informationstagung des Fachausschuss Technik im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) teil. Im Schwerpunkt der Veranstaltung befanden sich die Themen Entwicklung sowie mögliche Lösungsideen für die Umsetzung der DIN EN 50518 für Alarmempfangsstellen (AES) in Deutschland. Festzustehen scheint, dass die Anforderungen aus der europäischen Norm künftig in den sogenannten Alarmempfangsstellen (AES) nur von ausgebildeten Ingenieuren bewältigt werden können.
Die Umsetzung der DIN EN 50518 in ihren drei Teilen führt dazu, dass die VdS Schadenverhütung GmbH die bekannte NSL-Zertifizierung zum Ende dieses Jahres auslaufen lassen wird. Alle bis dahin zertifizierten Notruf- und Service-Leitstellen (NSLn) haben ab dem Zeitpunkt ihrer letzten VdS-Zertifizierung vier Jahre Zeit, die Vorbereitungen für eine Zertifizierung im Sinne der DIN EN 50518 zu treffen. Hier arbeitet der VdS bereits an einer neuen Zertifizierung auf der Grundlage der europäischen Norm. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Alarm, die BDWS und VdS gemeinsam ins Leben gerufen haben, arbeitet man an einer Zertifizierung, die sich in besonderer Weise auf die Dienstleistungsaspekte der Alarmintervention konzentriert. Alarmverfikation und Alarmintervention sind nicht Bestandteil der Norm, aber wesentliche Tätigkeiten deutscher Notruf- und Service-Leitstellen-Betreiber.
Fraglich bleibt die haftungsrechtliche Bedeutung der Norm, da sie nicht rechtsverbindlich ist. Sie ist ein freiwilliges Angebot an die Wirtschaft und hat daher zunächst keine verbindliche Relevanz. Da die DIN EN 50518 jedoch einen "technischen Mindeststandard" definiert und zum Schutz von Menschen und Sachwerten dient, so in der Einleitung der Norm zu lesen, ergibt sich unter Umständen über die Garantenstellung eines Wach- und Sicherheitsunternehmens eine Quasi-Verpflichtung zur Umsetzung. Auch sei im Schadenfall die Kausalität zwischen Schadenereignis und Norm-Konformität zu berücksichtigen. Mit dem Blick auf die Zeitachse wird die Umsetzung der Norm den technischen Standard ihrer Zeit prägen. Damit könnte sie juristisch zumindest zum Gradmesser für fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Entscheidung eines Unternehmers werden - was im Zweifel richtig teuer werden kann. Eine fachlich versierte Beratung sei daher auch aus juristischer Sicht erforderlich.
In einer Schlussdiskussion wurde deutlich, dass die Europäische Union auch über ihr Normierungsgremium Einfluss auf die Entwicklung beispielsweise nationaler Sicherheitsdienstleistungen nimmt. Dabei sei der Einfluss sehr an den Interessen der Global Player nicht nur aus dem Herstellerlager von Sicherheitstechnik orientiert und habe die Interessen des deutschen mittelständischen Dienstleisters eher nicht im Visier. Um frühzeitig Einfluss auf die Normentwicklungen nehmen zu können, besteht die Möglichkeit, sich in nationalen (DKE) und internationalen (CENELEC) Normierungsgremien zu engagieren. Eine Ausrede, von Entwicklungen überrollt zu werden, die beispielsweise durch Verbandsarbeit hätten gestoppt werden können, gäbe es nicht. Und mit Blick auf EN-Normen müsse man bedenken, dass Deutschland auch bei seiner der Bevölkerung angepassten Stimmengewichtung in der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene nur ein kleiner Teil des Ganzen ist. Dass die EU-Staaten veröffentlichte EN-Normen ohne Ausnahmen in nationale Normen übernehmen müssen, haben diese untereinander vereinbart.
Die DIN EN 50518 wird kommen und dabei das bisher bekannte Dienstleistungsportfolio dramatisch verändern. Man kann sie aber auch als Weckruf auffassen, weil sie nämlich der veränderten Kommunikationstechnik Rechnung trägt. BDWS und VdS werden auch weiterhin Entwicklungsprozesse im Sinne der Betroffenen begleiten und Lösungen entwickeln. Dennoch ist die aktive Teilnahme das einzige Mittel, um Standardisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen und eigene Interessen wirksam zu vertreten.